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Rauchmelderpflicht in Bayern

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25.September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.

 

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

  • Alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden.
  • Alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.12.2017 nachgerüstet werden

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

 

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.

 

 

 

Wer ist für den Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)

 

Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst.

 

Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Der Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses kann den Einbau und die Wartung aber auch durch eine Firma durchführen lassen, welche die nötigen Qualifikationen vorweisen kann.

 

Als Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676, übernehmen wir gerne die Planung, Installation und Wartung Ihrer Rauchmelder. Sprechen Sie uns an.

 

 

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© Markus Wiedmann, Frölichstraße 10 , 86150 Augsburg

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