Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.
Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mt Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.
Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.
Wer ist für den Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Der Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses kann den Einbau und die Wartung aber auch durch eine Firma durchführen lassen, welche die nötigen Qualifikationen vorweisen kann.
Als Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676, übernehmen wir gerne die Planung, Installation und Wartung Ihrer Rauchmelder. Sprechen Sie uns an.
Rauchwarnmelder
Ei650
Testsieger
10-Jahres-Lithiumbatterie (3V)
Easy-Press-Knopf (Test & Stumm)
Stummschaltfunktion
Angenehme Testlautstärke
Schlafzimmertauglich
Verschmutzungskompensation
Selbstüberwachung
Geprüfte Qualität VdS, Q
5 Jahre Garantie
In diesem Video wird schnell deutlich, wie wichtig es ist, Ihr Leben durch den Einsatz von Rauchmeldern zu schützen.
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